6B_727/2025 — Viol; actes d'ordre sexuel avec des enfants; présomption d'innocence; arbitraire
5Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind und weist Beschwerde mangels substanziierter Willkürrüge ab.
Viol; actes d'ordre sexuel avec des enfants; présomption d'innocence; arbitraire
Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz (Obergericht Bern) die Aussagen der Geschädigten willkürlich gewürdigt und die Unschuldsvermutung verletzt hatte. Der Beschwerdeführer war wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind zu 34 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem er ein damals etwa zehn Jahre altes Mädchen in seinem Schlafzimmer missbraucht hatte.
Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz die Glaubwürdigkeit der Beteiligten auf über fünfzehn Seiten sorgfältig analysiert hatte, dabei auf ein Bündel konvergierender Indizien abgestützt hatte und zu Recht zum Schluss gelangt war, dass die Aussagen der Geschädigten glaubhaft, jene des Beschwerdeführers hingegen unglaubhaft seien. Inkohärenzen in Randelementen des Opferberichts – bedingt durch das damalige Kindesalter und den langen Zeitablauf – berührten den Kern des Tatvorwurfs nicht. Der Beschwerdeführer vermochte keine willkürliche Beweiswürdigung darzutun, sondern präsentierte lediglich eine eigene Interpretation der Beweise, was den erhöhten Begründungsanforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG nicht genügte.
Das Urteil bekräftigt die ständige Rechtsprechung, wonach Aussagen des Opfers als alleinige direkte Beweismittel ausreichen können, sofern deren Glaubhaftigkeit eingehend geprüft wird. Es unterstreicht zudem, dass das Bundesgericht keine Appellationsinstanz ist und Sachverhaltsfeststellungen nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit korrigiert.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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