6B_725/2025 — Infraction à la Loi fédérale sur la protection des animaux (LPA); droit d'être e
10Bundesgericht weist Beschwerde eines Tierarztes ab, der ein an Cushing-Syndrom leidendes Pferd trotz Warnungen von Kollegen nur homöopathisch behandelt hatte.
Infraction à la Loi fédérale sur la protection des animaux (LPA); droit d'être entendu; arbitraire; principe in dubio pro reo; fixation de la peine
Das Tierschutzgesetz (TSchG) verpflichtet alle Personen, die sich um Tiere kümmern, deren Wohlergehen zu wahren und ihnen unnötige Schmerzen zu ersparen. Wer ein Tier vernachlässigt und dadurch dessen Würde verletzt, macht sich nach Art. 26 Abs. 2 TSchG strafbar, wenn dies fahrlässig geschieht. Streitig war, ob ein Tierarzt, der ein an einem Cushing-Syndrom leidendes Pferd trotz Hinweisen von zwei Berufskollegen ausschliesslich mit Homöopathie behandelte und keinerlei Folgeuntersuchungen vornahm, gegen das Tierschutzgesetz verstossen hat.
Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung des Tierarztes wegen fahrlässiger Verletzung des TSchG und die Strafe von 50 Tagessätzen Geldstrafe. Es stellte fest, dass der gerichtliche Sachverständige unmissverständlich festgehalten hatte, die vom Beschwerdeführer angewandte nicht konventionelle Therapie habe das Tier nicht von seinen Leiden befreit; ein multimodales Behandlungsschema mit Pergolid wäre indiziert gewesen und hätte engmaschige Kontrolluntersuchungen erfordert. Indem der Tierarzt nach den Warnungen seiner Kollegen untätig blieb und das empfohlene Behandlungsprotokoll verweigerte, verletzte er seine Sorgfaltspflichten, wodurch das Pferd monatelang unnötige Schmerzen erlitt und schliesslich eingeschläfert werden musste.
Das Urteil verdeutlicht, dass Tierärzte bei eindeutigen klinischen Warnsignalen nicht unbegrenzt auf nicht konventionelle Methoden setzen dürfen und eine aktive Nachsorge- und Verlaufsbeobachtungspflicht haben. Der Wunsch der Tierhalterin nach alternativen Behandlungsmethoden entbindet den behandelnden Tierarzt nicht von der Pflicht, bei einer drohenden Leidensintensivierung umgehend eine leitliniengerechte Therapie anzubieten und erforderlichenfalls einzuleiten.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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