6B_72/2026 — Tentative de viol; inscription dans le SIS; arbitraire

Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung ab und bestätigt Landesverweisung mit SIS-Eintrag.

Tentative de viol; inscription dans le SIS; arbitraire

Dossiernummer 6B_72/2026
Entscheiddatum 11.03.2026
Publikationsdatum 07.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Infractions
Sprache fr
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Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz den Sachverhalt willkürlich festgestellt hatte. Der Beschwerdeführer war vom Waadtländer Kantonsgericht wegen versuchter Vergewaltigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer Landesverweisung von acht Jahren mit SIS-Eintrag verurteilt worden. Er rügte, die Verurteilung stütze sich ausschliesslich auf die Aussagen der Geschädigten ohne materiellen Beweis.

Das Bundesgericht hielt fest, dass es keine Appellationsinstanz ist und an die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen gebunden bleibt, sofern diese nicht willkürlich sind. Die kantonalen Gerichte hatten sämtliche Beweismittel eingehend geprüft, die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Geschädigten nachvollziehbar bejaht und sich mit dem Rückzug der Strafklage auseinandergesetzt. Der Beschwerdeführer vermochte nicht aufzuzeigen, dass die Beweiswürdigung schlechterdings unhaltbar war. Die Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet im vereinfachten Verfahren abgewiesen.

Der Entscheid bestätigt die gefestigte Praxis, wonach Aussagen der geschädigten Person als vollwertiges Beweismittel gelten und ein Schuldspruch auch ohne materielle Spuren rechtmässig sein kann. Der Rückzug einer Strafklage allein begründet keinen Freispruch. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde mangels Erfolgsaussichten abgelehnt.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.