6B_691/2025 — Arbitraire; entrave aux services d'intérêt général; liberté de réunion et d'asso

20

Bundesgericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivisten wegen Störung öffentlicher Verkehrsbetriebe nach unbewilligten Blockadeaktionen in Lausanne.

Arbitraire; entrave aux services d'intérêt général; liberté de réunion et d'association; liberté d'expression

Dossiernummer 6B_691/2025
Entscheiddatum 13.04.2026
Publikationsdatum 30.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Infractions
Sprache fr
🤖 KI-Analyse anzeigen

Art. 239 StGB schützt das öffentliche Interesse an einer störungsfreien Versorgung durch Transportunternehmen. Im vorliegenden Fall blockierten fünf Aktivisten von Extinction Rebellion im September 2019 mehrfach Lausanner Strassen ohne Bewilligung, wodurch der Busbetrieb der TL während Stunden massiv beeinträchtigt wurde. Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob die kantonalen Verurteilungen wegen Störung eines gemeinnützigen Betriebs (Art. 239 StGB) mit den Grundrechten der Versammlungs- und Meinungsfreiheit (Art. 22 BV, Art. 11 EMRK) vereinbar sind.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilungen vollumfänglich. Es hielt fest, dass die Intensitätsschwelle von Art. 239 StGB nicht nur anhand der individuellen Busverspätungen zu beurteilen ist, sondern die kumulative Gesamtwirkung aller betroffenen Fahrzeuge, Linien und Fahrgäste massgebend ist. Die Versammlungsfreiheit schützt zwar auch nicht bewilligte Kundgebungen, legitimiert jedoch keine gezielten mehrstündigen Blockaden zentraler Verkehrsachsen. Die Grundrechtseinschränkung durch die Strafverfolgung war gesetzlich vorgesehen, verfolgte legitime öffentliche Interessen und war verhältnismässig.

Das Urteil bekräftigt die gefestigte Praxis des Bundesgerichts zu Klimaprotestblockaden und stellt klar, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit keinen absoluten Schutz vor strafrechtlichen Sanktionen für unerlaubte Strassenblockaden bietet, selbst wenn diese friedlich verlaufen und ökologischen Zielen dienen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.