6B_68/2025 — Contrainte sexuelle
10Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen sexueller Nötigung und verwirft Beschwerde gegen Beweiswürdigung der Vorinstanz als unbegründet.
Contrainte sexuelle
Das Strafrecht schützt die sexuelle Integrität vor Nötigung durch Gewaltanwendung. Streitig war, ob die Waadtländer Berufungsinstanz die Aussagen der Geschädigten willkürfrei gewürdigt und den Beschuldigten zu Recht wegen sexueller Nötigung verurteilt hatte, nachdem das erstinstanzliche Gericht ihn freigesprochen hatte.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Verurteilten ab. Es hielt fest, dass die Berufungsinstanz die Glaubwürdigkeit der Geschädigten ohne Willkür bejaht habe: Ihre Aussagen blieben hinsichtlich der Kernelemente konstant, geringfügige Abweichungen in Randdetails seien traumabedingt erklärbar. Die Spontanaussagen unmittelbar nach den Vorfällen, das medizinische Gutachten des CURML, das ärztliche Nachsorgedossier sowie das Zeugnis einer ehemaligen Freundin bildeten ein schlüssiges Indiziengefüge. Die Theorie einer Erpressung wurde ebenso verworfen wie die Rüge eines stereotypen Denkens der Vorinstanz.
Der Entscheid bestätigt die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach bei Sexualdelikten das Fehlen körperlicher Verletzungen die Glaubwürdigkeit der Geschädigten nicht schmälert und dass Erstaussagen kurz nach einem Übergriff besondere Beweiskraft besitzen. Er unterstreicht zudem, dass blosse Appellationsrügen gegen die Beweiswürdigung vor Bundesgericht nicht gehört werden.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
Betroffene Erlasse
5 Erlasse
Zitierte Urteile
Dieses Urteil verweist auf 5 andere Entscheide