6B_559/2025 — Blanchiment d'argent; violationde la maxime d'accusation, conclusion civies; cré

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Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Geldwäscherei, weil der Beschwerdeführer Gelder aus Anlagebetrug über ein Schweizer Stiftungskonto ins Ausland transferierte.

Blanchiment d'argent; violationde la maxime d'accusation, conclusion civies; créance compensatrice

Dossiernummer 6B_559/2025
Entscheiddatum 11.03.2026
Publikationsdatum 21.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Infractions
Sprache fr
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Art. 305bis StGB stellt Geldwäscherei unter Strafe, wenn jemand Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Herkunft, Entdeckung oder Einziehung von Vermögenswerten aus einem Verbrechen zu vereiteln. Vorliegend wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, als faktischer Zahlungsverantwortlicher einer Schweizer Stiftung Gelder, die Anlagebetrüger von Privatpersonen erschlichen hatten, rasch auf ausländische Konten weitergeleitet und teilweise bar abgehoben zu haben. Er bestritt die Vortat, den Vorsatz sowie die Anwendung des Schweizer Rechts. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es bestätigte, dass die Vortat des Anlagebetrugs auf der Basis der übereinstimmenden Aussagen der Geschädigten und weiterer Indizien (SWIFT-Meldungen, Memorandum der Bank, Überweisungsvermerke) rechtsgenüglich erstellt war, ohne dass es einer Verurteilung der Betrüger bedurfte. Die territoriale Zuständigkeit der Schweiz war gegeben, da die Opfer Zahlungen auf ein Schweizer Bankkonto anwiesen und die Überweisungshandlungen in der Schweiz erfolgten. Der Beschwerdeführer hatte spätestens ab April 2020 von mehrfachen Betrugsverdachtsmeldungen der Bank Kenntnis und handelte dennoch weiter, was zumindest Eventualvorsatz begründete. Das Urteil bekräftigt, dass bei der Geldwäscherei weder die genaue Identität der Vortäter noch eine formelle Strafverfolgung im In- oder Ausland erforderlich ist und dass prompte Auslandüberweisungen aus einem verdächtigen Konto als klassischer Verschleierungsakt gelten.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.