6B_411/2025 — Contrainte sexuelle; dénonciation calomnieuse
5Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und falscher Anschuldigung ab.
Contrainte sexuelle; dénonciation calomnieuse
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Verurteilung eines Mannes wegen sexueller Nötigung und falscher Anschuldigung vor Bundesrecht standhält. Der Beschwerdeführer rügte insbesondere die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von elf Zeugenbefragungen sowie eine angeblich parteiische Strafuntersuchung, ungleiche Waffengleichheit und Verletzung der Unschuldsvermutung.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Es bestätigte, dass die Vorinstanz die antizipierte Beweiswürdigung ohne Willkür vornehmen durfte, da die beantragten Zeugen keine direkten Wahrnehmungen zu den vorgeworfenen Handlungen hätten machen können. Auch die übrigen Rügen – fehlende notwendige Verteidigung bei der Polizeieinvernahme, Ungleichbehandlung im Verfahren – scheiterten, weil der Beschwerdeführer sich nicht substanziiert mit der eingehenden Begründung der kantonalen Instanz auseinandersetzte und weitgehend appellatorische Kritik übte.
Der Entscheid verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Begründungspflicht vor Bundesgericht: Wer Willkür in der Beweiswürdigung rügt, muss konkret darlegen, welche Beweismittel das Ergebnis hätten beeinflussen können. Pauschale Kritik an Ermittlungsbehörden oder blosse Gegenüberstellung eigener Wertungen genügt nicht.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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