6B_323/2024 — Mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung; Landesverweisung

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Bundesgericht bestätigt Schuldspruch wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung durch psychischen Druck sowie die fünfjährige Landesverweisung.

Mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung; Landesverweisung

Dossiernummer 6B_323/2024
Entscheiddatum 11.03.2026
Publikationsdatum 15.04.2026
Abteilung I. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Straftaten
Sprache de
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Art. 189 und 190 aStGB setzen voraus, dass der Täter das Opfer durch eine Nötigungshandlung zur Duldung sexueller Handlungen bringt, wobei psychischer Druck von besonderer Intensität genügt, wenn dem Opfer unter den konkreten Umständen kein zumutbarer Widerstand möglich ist. Fraglich war, ob die Drohungen des Beschwerdeführers, das Opfer bei Familie und Arbeitgeber zu kompromittieren, kombiniert mit der sozialen und körperlichen Dominanz des deutlich älteren Täters gegenüber der 18-jährigen, allein lebenden und beruflich unerfahrenen Beschwerdegegnerin, eine solche Zwangslage begründeten.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung durch das Kantonsgericht Wallis vollumfänglich. Es hielt fest, dass die Gesamtheit der Umstände – Überraschungseffekt, Ausnutzung einer psychischen Schwächephase nach Beziehungsende, Drohungen gegenüber Familie und Chef, Altersunterschied, soziale Isolation des Opfers sowie das Ignorieren verbaler und körperlicher Gegenwehr – eine Zwangslage von hinreichender Intensität begründete. Die Rügen betreffend Anklagegrundsatz, Begründungspflicht und Willkür in der Sachverhaltsfeststellung wies das Gericht als unbegründet ab. Den Einwand zur Landesverweisung liess es mangels substanziierter Begründung nicht zu.

Der Entscheid verdeutlicht, dass bei der Prüfung psychischer Zwangslagen eine Gesamtwürdigung aller Tatumstände vorzunehmen ist und bereits das beharrliche Ignorieren verbalen Widerstands in Kombination mit sozialer Dominanz und Drohungen den Tatbestand erfüllen kann. Für Beschuldigte mit EU-Staatsangehörigkeit bekräftigt das Urteil, dass eine Berufung auf das FZA substanziiert und rechtzeitig erfolgen muss.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.