6B_155/2024 — Conclusions civiles; arbitraire

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Bundesgericht weist Beschwerde der Erben von S.A. ab, weil der Zivilschaden nicht direkt aus der in der Schweiz begangenen Urkundenfälschung, sondern aus dem im Ausland erfolgten Gebrauch der gefälschten Urkunde resultierte.

Conclusions civiles; arbitraire

Dossiernummer 6B_155/2024
Entscheiddatum 12.03.2026
Publikationsdatum 28.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Procédure pénale
Sprache fr
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Das Schweizer Strafprozessrecht erlaubt der Privatklägerschaft, im Strafverfahren Zivilklagen geltend zu machen, sofern diese direkt aus der verfolgten Straftat abgeleitet werden können. Im vorliegenden Fall hatten die Erben des verstorbenen kuwaitischen Ex-Parlamentariers S.A. Genugtuungsansprüche gegen mehrere Verurteilte wegen Urkundenfälschung geltend gemacht. Sie argumentierten, die gefälschte Schiedsgerichtsentscheidung habe die Ehre und Persönlichkeit von S.A. verletzt, als K.K. diese am 14. Juni 2014 im kuwaitischen Fernsehen präsentierte und darauf gestützt eine Strafanzeige einreichte.

Das Bundesgericht bestätigte die Abweisung der Zivilklagen durch die Genfer Vorinstanz. Es hielt fest, dass die verurteilten Beschuldigten in der Schweiz ausschliesslich wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) verurteilt worden waren, nicht aber wegen des Gebrauchs einer gefälschten Urkunde. Der in Kuwait erfolgte Gebrauch der Urkunde — Fernsehauftritt und Strafanzeige — unterlag nicht der Zuständigkeit der Schweizer Behörden. Da die Zivilansprüche kausal mit dem im Ausland begangenen Urkundengebrauch und nicht mit der in der Schweiz erfolgten Fälschung selbst verknüpft waren, konnte das Schweizer Gericht darüber nicht befinden.

Das Urteil verdeutlicht die enge Verknüpfung zwischen dem Straftatbestand, für den eine Verurteilung ausgesprochen wird, und den im Strafverfahren zulässigen Zivilforderungen. Auslandssachverhalte, die auf der Verwendung einer in der Schweiz gefälschten Urkunde beruhen, können im Schweizer Strafverfahren keine eigenständige zivilrechtliche Grundlage bilden, wenn der Urkundengebrauch als solcher nicht Gegenstand der Verurteilung war.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.