6B_103/2026 — Gewerbsmässiger Betrug, Strafzumessung; Verletzung des Beschleunigungsgebots, Wi

Bundesgericht schreibt Beschwerde in Strafsachen ab, nachdem Beschwerdeführer bestritt, seinen Anwalt zur Einreichung bevollmächtigt zu haben.

Gewerbsmässiger Betrug, Strafzumessung; Verletzung des Beschleunigungsgebots, Willkür; Rückzug

Dossiernummer 6B_103/2026
Entscheiddatum 04.03.2026
Publikationsdatum 17.03.2026
Abteilung I. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Strafrecht (allgemein)
Sprache de
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Ein Anwalt erhob im Namen von A.________ Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft betreffend gewerbsmässigen Betrug. Dem Bundesgericht lag lediglich eine Vollmacht aus dem Jahr 2020 für das Strafverfahren vor, weshalb das Gericht eine spezifische Vollmacht für das bundesgerichtliche Verfahren einforderte. Der Beschwerdeführer meldete sich daraufhin persönlich und erklärte, den Anwalt nicht zur Beschwerdeführung ans Bundesgericht bevollmächtigt zu haben, und ersuchte um kostenlose Abschreibung des Verfahrens.

Das Bundesgericht wies A.________ auf die Folgen eines Beschwerderückzugs hin; da er sich nicht mehr äusserte, wurde die Beschwerde als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde verzichtet. Das Gesuch des Anwalts um unentgeltliche Rechtsverbeiständung in Form einer Fortführung der amtlichen Verteidigung aus dem kantonalen Verfahren wurde abgewiesen, da das bundesgerichtliche Verfahren keine amtliche Verteidigung kennt und eine im Kanton erteilte Einsetzung als amtlicher Verteidiger keine Vollmacht zur Beschwerdeführung ans Bundesgericht umfasst.

Der Entscheid verdeutlicht, dass eine im kantonalen Strafverfahren erteilte Verteidigervollmacht nicht automatisch zur Vertretung vor Bundesgericht berechtigt und dass für das bundesgerichtliche Verfahren eine gesonderte Vollmacht erforderlich ist. Zudem wird klargestellt, dass das Institut der amtlichen Verteidigung auf kantonaler Ebene nicht auf das Bundesgerichtsverfahren erstreckt werden kann.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.

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