6B_1007/2024 — Appropriation illégitime; présomption d'innocence; arbitraire
5Bundesgericht bestätigt Verurteilung einer Polizistin wegen unrechtmässiger Aneignung der Waffensammlung ihres Ex-Partners gestützt auf Indizien.
Appropriation illégitime; présomption d'innocence; arbitraire
Art. 137 Ziff. 2 StGB stellt die unrechtmässige Aneignung fremder beweglicher Sachen ohne Bereicherungsabsicht unter Strafe. Vorliegend war strittig, ob eine Polizistin die Waffensammlung ihres Ex-Konkubinatspartners – rund 30 Waffen im Wert von ca. 30'000 Franken – aus einem geheimen Versteck im gemeinsamen Haus entfernt hatte, nachdem die Armen verschwunden waren und trotz Hausdurchsuchungen nie aufgefunden wurden.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Verurteilten ab. Die kantonale Berufungsinstanz hatte ihre Überzeugung auf ein Bündel von Indizien gestützt: Nur die Parteien kannten das Versteck, dem Intimierten fehlte jedes nachvollziehbare Motiv, die eigene Sammlung verschwinden zu lassen, sein Verhalten vor und beim Umzug im November 2020 war mit einer fingierten Selbstanzeige unvereinbar, und die Recurrentin hatte beim Umzug nicht auf die ihr bekannte Leere des Verstecks hingewiesen. Das Bundesgericht befand, dass keine der Rügen willkürliche Beweiswürdigung aufzeigte und das Fehlen direkter materieller Beweise die Unschuldsvermutung nicht verletzte, wenn ein schlüssiges Indiziengefüge besteht.
Das Urteil bekräftigt, dass eine Verurteilung im Strafrecht auch ohne physische Beweise zulässig ist, sofern ein hinreichendes und in der Gesamtschau überzeugendes Indizienbündel vorliegt. Es verdeutlicht zudem die engen Grenzen der bundesgerichtlichen Überprüfung kantonaler Sachverhaltsfeststellungen und die hohe Schwelle für die Annahme von Willkür.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
Betroffene Erlasse
7 Erlasse
Zitierte Urteile
Dieses Urteil verweist auf 9 andere Entscheide