5D_46/2025 — Forderung aus Persönlichkeitsverletzung
Bundesgericht tritt auf subsidiäre Verfassungsbeschwerde wegen Persönlichkeitsverletzung mangels hinreichender Begründung nicht ein.
Forderung aus Persönlichkeitsverletzung
Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht setzt voraus, dass der Beschwerdeführer konkret darlegt, welches verfassungsmässige Recht verletzt wurde und worin die Verletzung besteht. Allgemeine oder appellatorische Kritik am vorinstanzlichen Entscheid genügt diesen strengen Begründungsanforderungen nicht.
Eine GmbH, die Vermittlungsdienstleistungen für Fotomodelle erbringt, klagte gegen eine AG auf Fr. 9'275.55 wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch vertragswidrige Bildnutzung. Nach Abweisung durch das Regional- und das Obergericht des Kantons Bern gelangte sie ans Bundesgericht. Da der Streitwert von Fr. 30'000.– nicht erreicht war, qualifizierte das Bundesgericht die Eingabe als subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Die Beschwerdeführerin rügte Verletzungen von Art. 29 BV, namentlich der Waffengleichheit, des rechtlichen Gehörs und der Begründungspflicht, legte jedoch in keinem der beanstandeten Punkte substanziiert dar, worin die Verfassungsverletzung konkret bestehen soll.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte der Beschwerdeführerin die Gerichtskosten. Das Urteil verdeutlicht, dass auch im vereinfachten Verfahren die erhöhte richterliche Fragepflicht nicht grenzenlos gilt und dass das Bundesgericht bei der Verfassungsbeschwerde strikte Begründungsanforderungen durchsetzt, die blosse Kritik am Entscheid nicht erfüllt.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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