5D_17/2025 — Forderung aus Persönlichkeitsverletzung

Bundesgericht tritt auf Verfassungsbeschwerde gegen Entscheid über Persönlichkeitsverletzung mangels hinreichender Begründung nicht ein.

Forderung aus Persönlichkeitsverletzung

Dossiernummer 5D_17/2025
Entscheiddatum 04.03.2026
Publikationsdatum 25.03.2026
Abteilung II. zivilrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Personenrecht
Sprache de
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Bei unberechtigter Weiternutzung von Bildnissen eines Fotomodells nach Ablauf der vereinbarten Lizenzlaufzeit stehen dem Verletzten Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (Eingriffskondiktion) sowie allenfalls aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Streitig war vorliegend, wie der objektive Wertersatz der unerlaubten Nutzung zu bemessen ist, nachdem die Vorinstanzen auf einen aussergerichtlich besprochenen Vergleichsbetrag von Fr. 1'400.– für die gesamte Nutzungsdauer abgestellt und der Klägerin lediglich Fr. 560.40 zugesprochen hatten.

Das Bundesgericht trat auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung nicht ein. Die Beschwerdeführerin hatte weder die behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs substanziiert dargelegt noch die gerügten Willkürrügen den Anforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG entsprechend begründet. Insbesondere setzte sie sich nicht mit den entscheidenden vorinstanzlichen Erwägungen auseinander – etwa damit, dass der behauptete Verlängerungsansatz von Fr. 590.– unbelegt geblieben war.

Der Entscheid verdeutlicht, dass bei der subsidiären Verfassungsbeschwerde besonders strenge Begründungsanforderungen gelten: Pauschale Kritik und appellatorische Ausführungen genügen nicht. Wer Willkür oder Gehörsverletzung rügt, muss konkret und bezogen auf die vorinstanzlichen Erwägungen darlegen, worin die Verfassungsverletzung besteht und warum das Ergebnis – nicht nur die Begründung – unhaltbar ist.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.