5A_95/2025 — action alimentaire
10Bundesgericht weist Beschwerde eines Vaters gegen Kindesunterhalt ab, da hypothetisches Einkommen und rückwirkende Anrechnung rechtmässig sind.
action alimentaire
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob einem Vater von Drillingskindern zu Recht ein hypothetisches Einkommen angerechnet wurde, nachdem er nach seiner Entlassung sukzessive schlechter bezahlte Teilzeitstellen angenommen hatte, ohne die Gründe dafür zu erklären. Die Vorinstanz hatte ihm ab März 2023 ein hypothetisches Nettoeinkommen von 4'473 Franken pro Monat (entsprechend einer 100%-Stelle auf Basis seines letzten bekannten Lohns) zugerechnet und die Unterhaltsbeiträge entsprechend festgesetzt.
Das Bundesgericht bestätigte diesen Ansatz vollumfänglich. Es hielt fest, dass Eltern ohne Sorgerecht verpflichtet sind, ihre Erwerbsfähigkeit maximal auszuschöpfen, und dass der Vater weder den Stellenwechsel erklärt noch erfolglose Stellensuchen nachgewiesen hatte. Die rückwirkende Anrechnung ab März 2023 wurde als zulässig erachtet, da die Vorinstanz die konkreten Umstände – namentlich das ungeklärte Wechseln zu schlechter bezahlten Stellen – als besondere Rechtfertigung gewertet hatte. Das Argument des Vaters, sein effektives Einkommen reiche zur Deckung der Direktkosten der Kinder aus, liess das Gericht nicht gelten.
Der Entscheid bekräftigt die hohe Pflicht zur Ausschöpfung der Erwerbskapazität bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern und zeigt, dass eine rückwirkende Anrechnung hypothetischer Einkommen bei ungeklärten Einkommenseinbussen rechtlich zulässig ist.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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