5A_75/2026 — ritorno di minori

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Bundesgericht bestätigt Rückkehranordnung für zwei Minderjährige nach Mexiko; Mutter scheitert mit allen Ausnahmeeinwänden gemäss HKÜ Art. 13.

ritorno di minori

Dossiernummer 5A_75/2026
Entscheiddatum 05.03.2026
Publikationsdatum 13.03.2026
Abteilung II Corte di diritto civile
Rechtsgebiet Diritto di famiglia
Sprache it
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Das Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung (HKÜ) verpflichtet die Vertragsstaaten, widerrechtlich verbrachte Kinder grundsätzlich unverzüglich in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückzuführen. Strittig war, ob die Schweizer Mutter, die im Mai 2025 die beiden Kinder (geb. 2012 und 2015) ohne Zustimmung des Vaters von Mexiko in die Schweiz verbracht hatte, sich erfolgreich auf Ausnahmen nach Art. 13 HKÜ berufen konnte. Das Bundesgericht verneinte dies: Der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder in Mexiko war aufgrund des fünfjährigen Aufenthalts und der dortigen Einschulung erstellt; der Vater hatte dem Transfer nie zugestimmt, da seine zeitlich befristete Duldung (Schulanmeldung, Krankenversicherung) stets von explizitem Widerspruch begleitet war; die behaupteten Rückkehrrisiken blieben unsubstantiiert; und die Äusserungen des älteren Kindes stellten lediglich eine Präferenz, keine qualifizierte Weigerung im Sinne der Rechtsprechung dar. Praktisch bedeutsam ist insbesondere, dass das Gericht die Behörde zur Beobachtung der Sicherheitslage im mexikanischen Bundesstaat Y. nach einer Militäroperation vom 22. Februar 2026 aufforderte, ohne deswegen die Rückkehranordnung aufzuheben – Rückkehrtermin 10. April 2026.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.