5A_1126/2025 — Nichtigkeit eines obergerichtlichen Entscheids

Bundesgericht tritt auf querulatorische Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des Obergerichts Thurgau im Konkursverfahren nicht ein.

Nichtigkeit eines obergerichtlichen Entscheids

Dossiernummer 5A_1126/2025
Entscheiddatum 25.03.2026
Publikationsdatum 09.04.2026
Abteilung II. zivilrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Sprache de
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Die Beschwerdeführerin, eine GmbH in Liquidation, versuchte wiederholt, die Nichtigkeit der gegen sie ergangenen Konkurseröffnung des Obergerichts Thurgau vom 30. September 2024 feststellen zu lassen. Nachdem das Obergericht auf entsprechende Eingaben nicht eintrat, gelangte sie erneut ans Bundesgericht und rügte eine Falschanwendung von Art. 22 SchKG sowie verschiedene Verfassungsverletzungen.

Das Bundesgericht trat im vereinfachten Einzelrichterverfahren auf die Beschwerde nicht ein. Die Eingabe enthielt keine hinreichende Begründung, da die Beschwerdeführerin lediglich ihre bereits in früheren Verfahren vorgetragene Sichtweise wiederholte, ohne sich gezielt mit den massgeblichen Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinanderzusetzen. Das Bundesgericht qualifizierte die Beschwerde zudem ausdrücklich als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich. Die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin und ihrer Geschäftsführerin unter solidarischer Haftung auferlegt; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen.

Der Entscheid verdeutlicht, dass rechtskräftig beurteilte Konkurseröffnungen nicht durch wiederholte Nichtigkeitsbegehren bei derselben oder einer unzuständigen Instanz in Frage gestellt werden können. Das Bundesgericht bekräftigt seine Praxis, missbräuchliche Prozessführung konsequent mit Nichteintretensentscheid und Kostenfolge auch gegenüber der verantwortlichen natürlichen Person zu sanktionieren.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.