5A_1075/2025 — mesures provisionnelles (suspension provisoire du droit de visite, expertise fam
5Bundesgericht weist Beschwerde eines Vaters gegen provisorische Aufhebung seines Besuchsrechts wegen fehlender Verfassungsverletzung ab.
mesures provisionnelles (suspension provisoire du droit de visite, expertise familiale), changement de curateur
Das ZGB erlaubt die provisorische Aufhebung des Besuchsrechts, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Im vorliegenden Fall hatte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) das Besuchsrecht eines Vaters nach mehreren Gewalt- und Bedrohungsvorfällen gegenüber der Kindsmutter in Anwesenheit des gemeinsamen Kleinkindes vorsorglich aufgehoben und eine psychiatrische Begutachtung der Familiensituation angeordnet. Das Kantonsgericht Neuenburg bestätigte diese Massnahmen; der Vater gelangte ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nur teilweise ein und wies sie im Übrigen ab. Da es sich um vorsorgliche Massnahmen handelt, konnte der Beschwerdeführer nur Verfassungsverletzungen rügen. Seine Rügen betreffend Gehörsverletzung, mangelnde Unparteilichkeit, Rechtsverzögerung sowie willkürliche Sachverhaltsfeststellung erwiesen sich als unbegründet oder unzulässig. Das Gericht hielt fest, dass die konkreten Gewaltvorfälle und das Verhalten des Vaters die vorläufige Aufhebung des Besuchsrechts klar rechtfertigten und verhältnismässig seien, zumal ein begleitetes Besuchsrecht nicht umsetzbar war.
Der Entscheid bestätigt die hohen Hürden für eine erfolgreiche Beschwerde gegen vorsorgliche Massnahmen im Kindesschutzrecht und unterstreicht, dass wiederholte Gewaltvorfälle in Gegenwart eines Kleinkindes eine provisorische Kontaktunterbrechung auch ohne vorherige Anhörung des betroffenen Elternteils rechtfertigen können.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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