4D_48/2026 — contrat de bail,

Bundesgericht tritt auf subsidiäre Verfassungsbeschwerde von Mietern gegen ein Ausweisungsurteil nicht ein, weil die Beschwerde den Begründungsanforderungen nicht genügt.

contrat de bail,

Dossiernummer 4D_48/2026
Entscheiddatum 01.04.2026
Publikationsdatum 23.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit civil
Rechtsgebiet Droit des contrats
Sprache fr
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Im Mietrecht können Mieter nach rechtsgültiger Kündigung zur Räumung der Mietobjekte verpflichtet werden. Vorliegend hatten die Mieter A.________ und B.________ seit der Kündigung vom März 2024 fast zwei Jahre Zeit, eine neue Unterkunft zu suchen, wurden jedoch auf Antrag der Vermieterin durch kantonale Gerichte rechtskräftig zur Räumung verpflichtet.

Das Bundesgericht trat auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde nicht ein, da der Streitwert den für die ordentliche Beschwerde in Zivilsachen erforderlichen Schwellenwert von 15'000 Franken nicht erreichte und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die Beschwerde genügte zudem den erhöhten Begründungsanforderungen des subsidiären Verfassungsrekurses nicht: Die Beschwerdeführer beschränkten sich auf appellatorische Kritik und setzten ihre eigene Sachverhaltsdarstellung an die Stelle derjenigen der Vorinstanz, ohne substanziiert darzulegen, welches Verfassungsrecht verletzt worden sein soll.

Der Entscheid bekräftigt die strenge Praxis des Bundesgerichts bei subsidiären Verfassungsbeschwerden: Blosse Willkürrügen ohne präzise Begründung und das blosse Zitieren einer Verfassungsnorm genügen nicht. Für Mieter in Ausweisungsverfahren bedeutet dies, dass ein Weiterzug ans Bundesgericht bei tiefen Streitwerten nur bei sorgfältig begründeten Verfassungsrügen Aussicht auf Eintreten hat.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.