4D_27/2026 — contrat de bail,
Bundesgericht tritt auf subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen Parkplatz-Räumungsurteil mangels hinreichender Begründung nicht ein.
contrat de bail,
Die Mieter eines Parkplatzes in Genf wurden nach Zahlungsverzug und ordentlicher Kündigung gemäss Art. 257d OR rechtskräftig zur Räumung verurteilt. Die kantonale Mietrechtskammer bestätigte das erstinstanzliche Urteil im summarischen Verfahren für klare Fälle. Die Mieter erhoben beim Bundesgericht subsidiäre Verfassungsbeschwerde und rügten unter anderem die angeblich ungültige Zustellung der Kündigungsanzeigen sowie fehlende Vollmacht der Gegenanwältin.
Da der Streitwert unter 15'000 Franken liegt und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt, war einzig die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig. Das Bundesgericht trat auf diese mangels rechtsgenüglicher Begründung nicht ein: Die Beschwerdeführer stützten ihre Rügen auf Sachverhalte, die vom angefochtenen Urteil abwichen, ohne Willkür der Vorinstanz darzutun. Zudem hatten sie ihre Vorbringen nicht vor der kantonalen Instanz erhoben (Erschöpfungsprinzip) und beschränkten sich im Übrigen auf appellatorische Kritik.
Der Entscheid illustriert die strengen Begründungsanforderungen im Verfahren der subsidiären Verfassungsbeschwerde: Pauschale Willkürrügen und blosse Wiederholung des eigenen Standpunkts genügen den Anforderungen von Art. 106 Abs. 2 i.V.m. Art. 117 BGG nicht. Für Mieter in Räumungsstreitigkeiten mit geringem Streitwert bleibt der Zugang zum Bundesgericht damit erheblich eingeschränkt.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
Betroffene Erlasse
3 Erlasse
Zitierte Urteile
Dieses Urteil verweist auf 10 andere Entscheide