4A_576/2025 — Prozesskosten; Prozessführung in guten Treuen (Art. 107 Abs. 1 lit. b ZPO),
Bundesgericht bestätigt Auferlegung erstinstanzlicher Prozesskosten an die unterliegende Partei trotz Berufungserfolg, weil die Gegenseite in guten Treuen zur Klage veranlasst war.
Prozesskosten; Prozessführung in guten Treuen (Art. 107 Abs. 1 lit. b ZPO),
Art. 107 Abs. 1 lit. b ZPO erlaubt dem Gericht, von der Regel abzuweichen, dass die unterliegende Partei die Prozesskosten trägt, wenn eine Partei in guten Treuen zur Prozessführung veranlasst war. Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin von Aktien nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Bankgarantie über Fr. 450'000.– beim Kantonsgericht Zug beantragt, der Verkäufer sei zur Erneuerung der Garantie zu verpflichten. Das Obergericht hiess die Berufung des Verkäufers in der Sache gut, weil dieser der Steuerbehörde bereits ein Depot in gleicher Höhe geleistet hatte. Die erstinstanzlichen Prozesskosten beliess es jedoch gestützt auf Art. 107 Abs. 1 lit. b ZPO beim Verkäufer, da die Käuferin bei Gesuchseinreichung nicht hinreichend dokumentiert war, dass das Depot geleistet worden war.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Verkäufers ab. Es stellt fest, dass die massgebende tatsächliche Feststellung der Vorinstanz – die Käuferin habe bei Gesuchseinreichung keine hinreichende Kenntnis vom geleisteten Depot gehabt – vom Beschwerdeführer nicht als willkürlich ausgewiesen wird. Im Gegenteil erwiesen sich seine Behauptungen als aktenwidrig, da das Schreiben vom 10. Juni 2025 den Betrag des Depots geschwärzt enthielt und erst mit der Gesuchsantwort eine ungeschwärzte Belastungsanzeige eingereicht wurde.
Der Entscheid verdeutlicht, dass Art. 107 Abs. 1 lit. b ZPO auch dann angewendet werden kann, wenn die klagende Partei letztlich unterliegt, sofern sie aufgrund der Informationslage bei Klageeinreichung berechtigt war, gerichtlichen Schutz zu suchen. Für die Praxis unterstreicht dies die Bedeutung einer klaren und zeitgerechten Kommunikation zwischen den Vertragsparteien, insbesondere beim Ablauf von Sicherheitsleistungen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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