4A_344/2025 — contrat de travail; licenciement en temps inoppportun,

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Bundesgericht bestätigt Nichtigkeit einer Kündigung zur Unzeit und Genugtuung wegen Persönlichkeitsverletzung der Arbeitnehmerin.

contrat de travail; licenciement en temps inoppportun,

Dossiernummer 4A_344/2025
Entscheiddatum 09.01.2026
Publikationsdatum 20.03.2026
Abteilung Ire Cour de droit civil
Rechtsgebiet Droit des contrats
Sprache fr
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Art. 336c Abs. 1 lit. b OR schützt Arbeitnehmer vor Kündigung während Krankheit. Streitig war, ob das rückwirkend ausgestellte Arztzeugnis einer Arbeitnehmerin, das eine Arbeitsunfähigkeit ab dem Tag vor Zustellung des Kündigungsschreibens bescheinigte, genügenden Beweiswert hatte, um die Kündigung als zur Unzeit und damit nichtig zu qualifizieren.

Das Bundesgericht bestätigte die Vorinstanz: Das Arztzeugnis war glaubwürdig, da es nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt wurde, der Hausarzt die Patientin seit über zwanzig Jahren kannte und die psychische Belastung der Arbeitnehmerin durch das über Monate andauernde unangemessene Verhalten des Geschäftsführers belegt war. Die Arbeitgeberin hatte zudem entgegen ihrer Ankündigung keine ärztliche Gegenbegutachtung veranlasst. Die Kündigung war nichtig, und die zugesprochene Genugtuung von 4'000 Franken wegen Persönlichkeitsverletzung (Art. 328 OR, Art. 49 OR) wurde ebenfalls bestätigt.

Der Entscheid unterstreicht, dass rückwirkende Arztzeugnisse nicht automatisch ohne Beweiswert sind und dass Arbeitgeber, die eine attestierte Arbeitsunfähigkeit anfechten wollen, dies durch rechtzeitige Gegenexpertise tun müssen. Das Unterlassen einer solchen Massnahme wird als Indiz für die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses gewertet.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.