4A_200/2025 — Contrat d'engagement des voyageurs de commerce (frais professionnels),
5Bundesgericht weist Beschwerde einer Arbeitgeberin ab und bestätigt Rückerstattungspflicht für Reise- und Telefonkosten eines Handelsreisenden.
Contrat d'engagement des voyageurs de commerce (frais professionnels),
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob eine Arbeitgeberin verpflichtet ist, einem ehemaligen Handelsreisenden seine beruflichen Auslagen (Fahrtkosten und Telefonabonnement) zu erstatten. Strittig war insbesondere die Beweiskraft der eingereichten Belege sowie die Anwendung von Art. 42 Abs. 2 OR zur Schätzung jener Kilometer, die bei nicht zustande gekommenen Vertragsabschlüssen gefahren wurden.
Das Bundesgericht bestätigte den vorinstanzlichen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts vollumfänglich. Es hielt fest, dass der Arbeitnehmer seiner Rechenschaftspflicht nach Art. 327c OR genügt hatte, indem er eine Liste der besuchten Kunden und deren Wohnsitze sowie eine entsprechende Kilometeraufstellung vorlegte. Die Schätzung der Fahrten zu prospektierten, aber nicht zum Vertragsabschluss gelangten Kunden mittels richterlicher Schätzung gemäss Art. 42 Abs. 2 OR war ebenfalls nicht zu beanstanden. Hinsichtlich der Telefonkosten bestätigte das Gericht, dass die Arbeitgeberin, die kein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt hatte, das vom Arbeitnehmer für berufliche Zwecke abgeschlossene Abonnement zu erstatten hat.
Der Entscheid unterstreicht, dass Arbeitgeber notwendige Berufsauslagen ihrer Aussendienstmitarbeiter vollständig zu tragen haben und dass für nicht exakt bezifferbare Kosten eine richterliche Schätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR zulässig ist. Zudem verdeutlicht er, dass nicht vor der Berufungsinstanz geltend gemachte Gegenforderungen im Verfahren vor dem Bundesgericht nicht mehr berücksichtigt werden können.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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