4A_158/2025 — contrat de mandat (reddition de compte),

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Bundesgericht weist Beschwerde einer Gesellschaft gegen Bank ab, weil die verlangte Rechenschaftspflicht nach OR 400 zu weit gefasst war.

contrat de mandat (reddition de compte),

Dossiernummer 4A_158/2025
Entscheiddatum 15.03.2026
Publikationsdatum 14.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit civil
Rechtsgebiet Droit des obligations (en général)
Sprache fr
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Art. 400 Abs. 1 OR verpflichtet den Beauftragten, dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit Rechenschaft abzulegen und alles herauszugeben, was er in Ausübung des Mandats erhalten hat. Die Frage war, wie weit diese Pflicht bei einer Bankkundenbeziehung mit Vermögensverwaltungsmandat reicht, nachdem die Bank Rückvergütungen erhalten hatte und die Parteien in einen Rechtsstreit gerieten.

Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Genfer Cour de justice, welche die Rechenschaftspflicht auf Dokumente der Periode Januar 2017 bis März 2019 beschränkt hatte. Für frühere Perioden verneinte es ein schutzwürdiges Interesse der Beschwerdeführerin, da diese nie Rügen erhoben hatte und die Dokumentenanforderung erst als Reaktion auf die Zahlungsklage der Bank erfolgte. Rein interne Unterlagen ohne Bezug zur Mandatsprüfung unterliegen der Rechenschaftspflicht nicht, und eine unspezifizierte Ausforschung sämtlicher Bankdokumente ist als unzulässige «fishing expedition» abzulehnen.

Der Entscheid präzisiert die Grenzen der mandatsrechtlichen Rechenschaftspflicht im Bankbereich: Der Auftraggeber muss sein Begehren konkretisieren und darlegen, weshalb die bereits erhaltenen Informationen unvollständig sind. Ohne solche Angaben kann das Gericht weitergehende Dokumentenherausgaben verweigern, auch wenn grundsätzlich eine Rechenschaftspflicht besteht.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.