2C_737/2025 — Einsetzung einer Prüfbeauftragten
Bundesgericht schreibt Beschwerde gegen FINMA-Einsetzung einer Prüfbeauftragten nach Rückzug ab und auferlegt den Beschwerdeführerinnen Gerichtskosten von Fr. 5'000.--.
Einsetzung einer Prüfbeauftragten
Die FINMA hatte im September 2025 eine Prüfbeauftragte eingesetzt, um die Effektivität des Handelsüberwachungssystems «Prometheus» der A.________ AG zu überprüfen. Die betroffenen Gesellschaften fochten diese Verfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht an und beantragten erfolglos die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. In der Folge zogen sie den Fall ans Bundesgericht weiter und stellten weitere vorsorgliche Massnahmen, die allesamt abgewiesen wurden.
Mit Eingabe vom 6. März 2026 zogen die Beschwerdeführerinnen ihre Beschwerde zurück. Das Bundesgericht schrieb das Verfahren gestützt auf Art. 32 Abs. 2 BGG ab. Da das Verfahren im Zeitpunkt des Rückzugs bereits spruchreif war und der Referatsentwurf bereits im Spruchkörper zirkuliert hatte, verzichtete das Gericht nicht auf die Erhebung von Gerichtskosten. Der Rückzug gilt als Unterliegen, weshalb den Beschwerdeführerinnen die Gerichtskosten von Fr. 5'000.– zu gleichen Teilen und unter solidarischer Haftung auferlegt wurden.
Der Entscheid verdeutlicht, dass ein Beschwerderückzug kurz vor Spruchreife die Kostenfolgen des Unterliegens nicht vermeidet. Für regulierte Finanzmarktteilnehmer bestätigt er zudem, dass die FINMA-Einsetzung von Prüfbeauftragten grundsätzlich sofort vollstreckbar ist und aufschiebende Wirkung nur unter engen Voraussetzungen gewährt wird.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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