2C_599/2024 — Glasfaseranschluss
40Bundesgericht weist Beschwerde von Glasfaser-Dienstanbieterin ab, da das ewz Zürich für sein Layer-1-Produkt marktübliche Preise verlangt.
Glasfaseranschluss
Das städtische Elektrizitätswerk Zürich (ewz) betreibt ein glasfaserbasiertes Breitbandnetz als offene Transportplattform und bietet Dienstanbieterinnen Zugang über zwei Produkte an: ewz.FLL (unbeleuchtete Glasfaser, Layer 1) und ewz.FCS (fertig aufgebauter Datenübertragungsdienst, Layer 2). Der kommunale Leistungsauftrag schreibt vor, dass das ewz für die Netznutzung eine Entschädigung zu «marktüblichen Preisen» verlangen darf. Die Beschwerdeführerin A.________ AG verlangte eine Senkung der monatlichen Gebühr für das Produkt ewz.FLL von Fr. 22.– auf Fr. 13.–, nachdem das ewz 2016 die Preise für das höherwertige Produkt ewz.FCS gesenkt hatte und dieses seither günstiger war als ewz.FLL.
Das Bundesgericht bestätigt die Abweisung der Klage durch das Verwaltungsgericht Zürich. Es hält fest, dass der kommunale Gesetzgeber beim Erlass des Leistungsauftrags 2006 bewusst von einem fehlenden wirksamen Wettbewerb auf dem Glasfasermarkt ausgegangen ist. Der Begriff «marktüblich» verlangt daher keine Wettbewerbspreise im strengen Sinne, sondern lediglich eine Annäherung an den potenziellen Wettbewerbspreis. Die Heranziehung der Vergleichsmarktmethode und der Preise der B.________ sowie der Industriellen Werke Basel als Referenzgrössen ist nicht willkürlich. Da der Preis des Produkts ewz.FLL im nationalen Vergleich sachlich begründbar ist, liegt kein Verstoss gegen das kartellrechtliche Verbot unangemessener Preise gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. c KG vor.
Der Entscheid klärt, wie der Begriff «marktüblicher Preis» in kommunalen Leistungsaufträgen auszulegen ist, wenn der Gesetzgeber selbst von einem Markt ohne wirksamen Wettbewerb ausgegangen ist. Er zeigt, dass in solchen Konstellationen eine Annäherung an den Wettbewerbspreis mittels Vergleichsmarktmethode genügt und private Dienstanbieterinnen keinen Anspruch auf vollständige Wettbewerbspreise haben.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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