2C_370/2025 — Refus d'admission au cursus de certificat complémentaire en statistique appliqué
10Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ablehnung der Zulassung zum Zertifikatsstudium in angewandter Statistik an der Universität Genf ab.
Refus d'admission au cursus de certificat complémentaire en statistique appliquée
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob die Universität Genf die Zulassung eines Kandidaten zum Zertifikatsstudium in angewandter Statistik zu Recht verweigert hatte. Das Studienreglement räumt dem wissenschaftlichen Komitee einen weiten Ermessensspielraum bei der Zulassung ein, insbesondere wenn die Anzahl der Bewerbungen die verfügbaren Plätze übersteigt. Das Komitee wendete sechs Beurteilungskriterien an, darunter den Ruf der Vorgängeruniversität, die Notenqualität in einschlägigen Fächern und die Qualität des bisherigen Werdegangs.
Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Genfer Verwaltungskammer, die die Ablehnung als rechtmässig beurteilt hatte. Der Beschwerdeführer erfüllte drei der sechs Kriterien nicht: Die C.________ University figuriert in keinem anerkannten Ranking, seine Studienleistungen in statistikrelevanten Fächern waren unzureichend, und sein Werdegang war durch einen definitiven Ausschluss aus einem Vorbereitungsprogramm an der Universität X.________ belastet. Die gerügten Verfahrensmängel – insbesondere Verletzungen des rechtlichen Gehörs und Befangenheit – wies das Gericht als unbegründet zurück.
Der Entscheid verdeutlicht, dass Universitäten bei der Zulassung zu Weiterbildungsprogrammen mit beschränkter Platzzahl über ein erhebliches Ermessen verfügen und Auswahlkriterien anwenden dürfen, die über die formellen Zulassungsvoraussetzungen des Studienreglements hinausgehen, sofern diese sachgerecht und verhältnismässig sind. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen fehlender Erfolgsaussichten abgewiesen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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