2C_184/2025 — ricongiungimento familiare
5Bundesgericht verweigert montenegrinischem Staatsangehörigen den Familiennachzug wegen schwerwiegender und wiederholter Vorstrafen in Italien.
ricongiungimento familiare
Dossiernummer
2C_184/2025
Entscheiddatum
12.02.2026
Publikationsdatum
20.03.2026
Abteilung
II Corte di diritto pubblico
Rechtsgebiet
Cittadinanza e diritto degli stranieri
Sprache
it
🤖 KI-Analyse anzeigen
Das FZA gewährt dem Ehegatten einer EU-Bürgerin grundsätzlich ein Recht auf Familiennachzug, das jedoch bei einer hinreichend schweren und aktuellen Gefährdung der öffentlichen Ordnung nach Art. 5 Anhang I FZA eingeschränkt werden kann. Fraglich war, ob die zahlreichen Vorstrafen des montenegrinischen Beschwerdeführers in Italien eine solche Gefährdung begründen und ob das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt ist. Das Bundesgericht bestätigte die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung: Der Beschwerdeführer hatte über ein Jahrzehnt intensiv und wiederholt delinquiert, darunter mehrfach Raub, Körperverletzung, Drogenhandel und Entweichung aus dem Strafvollzug. Die Straftaten rechtfertigten sowohl die inländischen Widerrufsgründe nach Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG als auch die Annahme einer aktuellen Gefährdung im Sinne des FZA. Die Verhältnismässigkeitsprüfung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses aus, da die Familie nach Montenegro ausreisen oder die Beziehung auf Distanz aufrechterhalten könnte. Der Entscheid bekräftigt, dass auch Delikte ohne direkten Bezug zur Schweiz und teils in der Minderjährigkeit begangene Taten eine Aufenthaltsverweigerung rechtfertigen können, wenn sie ein dauerhaftes Muster rechtswidriger Verhaltensweisen belegen und eine ungünstige Rückfallprognose begründen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
Betroffene Erlasse
4 Erlasse
Zitierte Urteile
Dieses Urteil verweist auf 14 andere Entscheide