2C_137/2026 — Wegweisung
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Wegweisung eines österreichischen Staatsangehörigen nicht ein, da keine Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt wurde.
Wegweisung
Das AIG erlaubt die Wegweisung von Ausländerinnen und Ausländern, die keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Im vorliegenden Fall wurde ein österreichischer Staatsbürger von der Gemeinde Bern aus der Schweiz weggewiesen; seine dagegen gerichteten Rechtsmittel blieben auf kantonaler Ebene erfolglos.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist in Wegweisungssachen ausgeschlossen. Als subsidiäre Verfassungsbeschwerde scheiterte die Eingabe daran, dass der Beschwerdeführer keine Verletzung verfassungsmässiger Rechte substanziiert rügte, sondern lediglich seine Lebensgeschichte schilderte und ein angeblich hängiges Asylverfahren erwähnte. Anträge betreffend ein Asylverfahren gingen zudem über den Streitgegenstand hinaus.
Der Entscheid bestätigt die strenge Rüge- und Begründungspflicht bei der subsidiären Verfassungsbeschwerde: Wer vor Bundesgericht eine Wegweisung anfechten will, muss klar und detailliert darlegen, welche verfassungsmässigen Rechte verletzt worden sein sollen. Pauschale Sachverhaltsschilderungen genügen nicht.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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