2C_131/2026 — Verlängerung Ausschaffungshaft

Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Ausschaffungshaft-Verlängerung nicht ein, weil die Eingabe jegliche Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen vermissen lässt.

Verlängerung Ausschaffungshaft

Dossiernummer 2C_131/2026
Entscheiddatum 05.03.2026
Publikationsdatum 24.03.2026
Abteilung II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Bürgerrecht und Ausländerrecht
Sprache de
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Das Ausländer- und Integrationsgesetz erlaubt die Anordnung und Verlängerung von Ausschaffungshaft, wenn Haftgründe wie Untertauchensgefahr oder eine Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegen. Im vorliegenden Fall verlängerte das Migrationsamt Basel-Stadt die Ausschaffungshaft eines mehrfach straffällig gewordenen algerischen Staatsangehörigen um drei Monate bis April 2026, was das Appellationsgericht als rechtmässig und verhältnismässig bestätigte. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid beim Bundesgericht an, ohne sich jedoch inhaltlich mit den tragenden Erwägungen der Vorinstanz auseinanderzusetzen; er beschränkte sich auf die pauschale Behauptung, Opfer einer Ungerechtigkeit zu sein und an psychischen Problemen zu leiden.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen offensichtlich nicht genügte. Nach Art. 42 Abs. 2 BGG muss eine Rechtsschrift sachbezogen aufzeigen, welche Rechtsnormen die Vorinstanz verletzt haben soll; blosse Behauptungen ohne Bezug zu den angefochtenen Erwägungen reichen dafür nicht aus. Die Präsidentin entschied als Einzelrichterin im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 BGG. Auf Gerichtskosten wurde verzichtet.

Der Entscheid verdeutlicht, dass auch in Haftfällen, in denen die persönliche Freiheit auf dem Spiel steht, die bundesgerichtlichen Formanforderungen an Rechtsmittel einzuhalten sind. Beschwerdeführende müssen konkret und zielgerichtet darlegen, inwiefern die Vorinstanz das Recht verletzt hat; andernfalls scheitert das Rechtsmittel bereits an der Eintrittsschwelle.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.