1C_438/2025 — Baubewilligung (Mobilfunkanlage)
80 ★ Zur Publikation vorgesehenBundesgericht heisst Beschwerde einer Mobilfunkbetreiberin gut und bestätigt, dass Korrekturfaktor und maximale Sendeleistung nicht explizit im Standortdatenblatt anzugeben sind.
Baubewilligung (Mobilfunkanlage)
Die NISV verpflichtet Inhaberinnen ortsfester Mobilfunkanlagen, vor der Erstellung ein Standortdatenblatt einzureichen, das den massgebenden Betriebszustand sowie die für die Strahlung relevanten technischen und betrieblichen Daten enthält. Streitig war, ob bei adaptiven Antennen der konkrete Korrekturfaktor und die maximal mögliche Sendeleistung ausdrücklich im Standortdatenblatt ausgewiesen werden müssen und welche Anforderungen an die Darstellung der Antennendiagramme zu stellen sind.
Das Bundesgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich auf und bestätigte die erteilte Baubewilligung. Es hält fest, dass weder der Korrekturfaktor noch die maximale Sendeleistung gesondert deklariert werden müssen, da sich beide Werte aus den vorhandenen Angaben im Standortdatenblatt – insbesondere der Anzahl Sub-Arrays und der massgebenden Sendeleistung – rechnerisch ableiten lassen. Massgebend für die Beurteilung des Anlagegrenzwerts ist allein die über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung. Hinsichtlich der Antennendiagramme stellte das Gericht fest, dass eine allfällige Gehörsverletzung geheilt war, nachdem die Beschwerdeführerschaft im Rekursverfahren Einsicht in numerisch aufgeschlüsselte Datensätze mit 1°-Auflösung erhalten hatte, die eine exakte Nachrechnung erlaubten.
Das Urteil hat erhebliche praktische Bedeutung für den Vollzug des Mobilfunk-Bewilligungsverfahrens in der Schweiz: Es klärt verbindlich, dass das Bundesrecht die Anforderungen an Standortdatenblätter abschliessend regelt und kantonales Recht keine weitergehenden Gesuchsangaben verlangen darf. Zudem wirkt sich ab 1. Januar 2026 die neue gesetzliche Vermutung der Standortgebundenheit für Erweiterungen bestehender Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone (Art. 24bis Abs. 3 RPG) auf das Verfahren aus.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
Betroffene Erlasse
3 Erlasse
Zitierte Urteile
Dieses Urteil verweist auf 27 andere Entscheide