1C_162/2026 — Permis de construire

Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Baubewilligung für Weinkeller gut, weil die Vorinstanz den Beschwerdeführern eine Eingabe der kantonalen Landwirtschaftsdirektion vorenthalten hatte.

Permis de construire

Dossiernummer 1C_162/2026
Entscheiddatum 16.04.2026
Publikationsdatum 24.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit public
Rechtsgebiet Aménagement du territoire et droit public des constructions
Sprache fr
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Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) verpflichtet Gerichte, den Parteien sämtliche dem Gericht eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis zu bringen, damit diese entscheiden können, ob sie sich dazu äussern wollen. Strittig war eine Baubewilligung der Gemeinde Bourg-en-Lavaux für einen landwirtschaftlichen Weinbauhangar, die mehrere Nachbarn anfochten. Das Waadtländer Verwaltungsgericht bestätigte die Bewilligung, ohne den Beschwerdeführern die ergänzenden Stellungnahmen der kantonalen Landwirtschaftsdirektion vom 24. September 2025 zuzustellen.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut und hob das kantonale Urteil auf. Es stellte fest, dass die Vorinstanz das rechtliche Gehör der Beschwerdeführer verletzt hatte, da die fragliche Stellungnahme geeignet war, den Ausgang des Verfahrens zu beeinflussen. Da diese Verletzung vor Bundesgericht nicht heilbar ist, wies es die Sache zur neuen Entscheidung an das Kantonsgericht zurück.

Der Entscheid bekräftigt die gefestigte bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach Gerichte ausnahmslos jede neu eingereichte Stellungnahme an alle Parteien weiterzuleiten haben – unabhängig davon, ob sie neue Elemente enthält. Die Pflicht zur Weiterleitung liegt beim Gericht, die Entscheidung über eine allfällige Äusserung bei den Parteien. Der Kanton Waadt wurde zur Zahlung einer Parteientschädigung von 2'000 Franken verpflichtet.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.