Landesrecht
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Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit
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Entschädigung schweizerischer Interessen
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983.12
983.12 Verordnung vom 18. April 1958 betreffend die Organisation der Kommission und das Verfahren für die Hilfe an die Auslandschweizer und Rückwanderer, die infolge des Krieges von 1939 bis 1945 Schäden erlitten haben
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