0.515 Kriegsverhütung. Gesetze und Gebräuche des Krieges. Neutralität

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Erlasse
SR-Nr. Titel
0.515.01 Abkommen vom 5. August 1963 über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Luft, im Weltraum und unter Wasser
0.515.03 Vertrag vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
0.515.031 Abkommen vom 6. September 1978 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
0.515.031.1 Zusatzprotokoll vom 16. Juni 2000 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (mit Anhängen)
0.515.04 Vertrag vom 11. Februar 1971 über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresgrund
0.515.06 Übereinkommen vom 10. Dezember 1976 über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (mit Anhang und Absprachen)
0.515.07 Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen
0.515.08 CWÜ — Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ) (mit Anhängen)
0.515.081.514 Notenaustausch vom 17. März/1. Mai 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Durchführung des Chemiewaffenübereinkommens durch die zuständigen schweizerischen Dienststellen
0.515.091 Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (mit Prot. I-IV)
0.515.091.1 Zusatzprotokoll vom 13. Oktober 1995 zu dem Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Protokoll über blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV)
0.515.091.2 Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
0.515.091.3 Änderung vom 21. Dezember 2001 von Artikel 1 des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
0.515.091.4 Protokoll vom 28. November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (Protokoll V) (mit Anhang)
0.515.092 Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung
0.515.093 Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
0.515.10 Abkommen vom 18. Oktober 1907 über den Beginn der Feindseligkeiten
0.515.101 Erklärung vom 29. November/11. Dezember 1868 betreffend Nichtanwendung der Sprenggeschosse im Kriege
0.515.102 Erklärung vom 29. Juli 1899 betreffend die Verwendung von Geschossen, die erstickende oder giftige Gase verbreiten
0.515.103 Erklärung vom 29. Juli 1899 betreffend den Gebrauch von Kugeln, die sich leicht im menschlichen Körper ausbreiten oder abplatten
0.515.104 Erklärung vom 18. Oktober 1907 betreffend das Verbot des Werfens von Geschossen und Sprengstoffen aus Luftschiffen
0.515.105 Protokoll vom 17. Juni 1925 über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege
0.515.111 Internationale Übereinkunft vom 29. Juli 1899 betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (mit Reglement)
0.515.112 Abkommen vom 18. Oktober 1907 betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (mit Ordnung)
0.515.121 Erklärung vom 16. April 1856 betreffend das europäische Seerecht in Kriegszeiten
0.515.122 Abkommen vom 18. Oktober 1907 über die Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe beim Ausbruche der Feindseligkeiten
0.515.123 Abkommen vom 18. Oktober 1907 über die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschiffe
0.515.124 Abkommen vom 18. Oktober 1907 über die Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontaktminen
0.515.125 Abkommen vom 18. Oktober 1907 betreffend die Beschiessung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten
0.515.126 Abkommen vom 18. Oktober 1907 über gewisse Beschränkungen in der Ausübung des Beuterechts im Seekriege
0.515.127 Regeln vom 6. November 1936 betreffend die Massnahmen der Unterseeboote gegen Handelsschiffe
0.515.21 Abkommen vom 18. Oktober 1907 betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs
0.515.22 Abkommen vom 18. Oktober 1907 betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte im Falle eines Seekriegs
0.515.293.49 Erklärung vom 16. März 1928 betreffend die Abschaffung der Neutralisierung Nordsavoyens