68 Berufliche Ausbildung

Kanton Basel-Landschaft

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Erlasse
Nr. Titel
681.11 Verordnung für die Berufsbildung
681.13 Verordnung über die Höhe der Beiträge des Kantons an Institutionen, Einrichtungen und Veranstaltungen der Berufsbildung
681.16 Verordnung über die Organisation und Durchführung der Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung
681.22 Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung
683.21 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland
684.12 Vertrag zwischen aprentas und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung einer Berufsfachschule
686.13 Verordnung über die landwirtschaftliche berufliche Grundbildung und die Vorlehre hauswirtschaftlicher Richtung
686.14 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain
687.12 Regierungsratsverordnung über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der hauswirtschaftlichen Angestellten im Kollektivhaushalt (Spital)
687.13 Verordnung über die Berufsschule für Pflege
687.14 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung der Kosten der nichtakademischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe
687.20 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe
688.11 Verordnung der GDK über die Anerkennung und Nachprüfung von ausländischen Berufsqualifikationen in Osteopathie
688.221 Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse
688.222 Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz
689.12 Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT)