SR 0.975.276.3

In Kraft

0.975.276.3 — Abkommen vom 3. März 1988 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen

Inkrafttreten
21.02.1990
Rechtsgebiet
Abkommen vom 3. März 1988 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen