SR 0.975.228.5
In Kraft0.975.228.5 — Abkommen vom 1. August 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Costa Rica über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Inkrafttreten
19.11.2002
Rechtsgebiet
Abkommen vom 1. August 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Costa Rica über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen