SR 0.975.216.7

In Kraft

0.975.216.7 — Abkommen vom 14. Oktober 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Inkrafttreten
03.09.2001
Rechtsgebiet
Abkommen vom 14. Oktober 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen