SR 0.974.246.7
In Kraft0.974.246.7 — Rahmenabkommen vom 9. Juli 2013 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über humanitäre Hilfe, technische und finanzielle Zusammenarbeit
Inkrafttreten
06.02.2014
Rechtsgebiet
Rahmenabkommen vom 9. Juli 2013 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über humanitäre Hilfe, technische und finanzielle Zusammenarbeit