SR 0.974.215.6

In Kraft

0.974.215.6 — Abkommen vom 3. April 2004 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Armenien über die technische und finanzielle Zusammenarbeit sowie die humanitäre Hilfe

Inkrafttreten
25.11.2004
Rechtsgebiet
Abkommen vom 3. April 2004 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Armenien über die technische und finanzielle Zusammenarbeit sowie die humanitäre Hilfe