SR 0.973.262.31

In Kraft

0.973.262.31 — Abkommen vom 22. Juni 1964 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung Pakistans über die Eröffnung von Transferkrediten (mit Durchführungsprotokoll und Briefwechsel)

Inkrafttreten
22.06.1964
Rechtsgebiet
Abkommen vom 22. Juni 1964 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung Pakistans über die Eröffnung von Transferkrediten (mit Durchführungsprotokoll und Briefwechsel)