SR 0.923.221
In Kraft0.923.221 — Vollzugsverordnung vom 17. November 2017 zum Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Ausübung der Fischerei und den Schutz des aquatischen Lebensraumes im Grenzabschnitt des Doubs
Inkrafttreten
01.01.2018
Rechtsgebiet
Vollzugsverordnung vom 17. November 2017 zum Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Ausübung der Fischerei und den Schutz des aquatischen Lebensraumes im Grenzabschnitt des Doubs