SR 0.818.109.136
In Kraft0.818.109.136 — Übereinkunft vom 3. Juni 1886 zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden betreffend die sanitäre Überwachung des von der Schweiz nach Baden gerichteten Reiseverkehrs auf dem badischen Bahnhof zu Basel bei drohenden oder ausgebrochenen Seuchen
Inkrafttreten
03.06.1886
Rechtsgebiet
Übereinkunft vom 3. Juni 1886 zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden betreffend die sanitäre Überwachung des von der Schweiz nach Baden gerichteten Reiseverkehrs auf dem badischen Bahnhof zu Basel bei drohenden oder ausgebrochenen Seuchen