SR 0.814.012.168.1

In Kraft

0.814.012.168.1 — Durchführungsabkommen vom 6. Juli 2021 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Senegal zum Übereinkommen von Paris, des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Inkrafttreten
04.09.2021
Rechtsgebiet
Durchführungsabkommen vom 6. Juli 2021 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Senegal zum Übereinkommen von Paris, des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen