SR 0.811.119.349

In Kraft

0.811.119.349 — Übereinkunft vom 29. Mai 1889 zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnenden Medizinalpersonen zur Berufsausübung

Inkrafttreten
17.08.1889
Rechtsgebiet
Übereinkunft vom 29. Mai 1889 zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnenden Medizinalpersonen zur Berufsausübung