SR 0.742.140.345.42
In Kraft0.742.140.345.42 — Abkommen vom 23. Juli 1955 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik betreffend die Finanzierung des Ausbaues und der Elektrifikation gewisser Zufahrtslinien der Italienischen Staatsbahnen nach der Schweiz
Inkrafttreten
05.03.1957
Rechtsgebiet
Abkommen vom 23. Juli 1955 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik betreffend die Finanzierung des Ausbaues und der Elektrifikation gewisser Zufahrtslinien der Italienischen Staatsbahnen nach der Schweiz