SR 0.741.531.945.41

In Kraft

0.741.531.945.41 — Abkommen vom 17. März 2022 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Italien über die gegenseitige Anerkennung von Probefahrten-Bewilligungen und Kollektiv-Fahrzeugausweisen

Inkrafttreten
02.08.2022
Rechtsgebiet
Abkommen  vom 17. März 2022 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Italien über die gegenseitige Anerkennung von Probefahrten-Bewilligungen und Kollektiv-Fahrzeugausweisen (mit Anhängen)