SR 0.672.976.01
In Kraft0.672.976.01 — Abkommen vom 8. Oktober 2012 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Prot.)
Inkrafttreten
11.12.2013