SR 0.672.971.411

In Kraft

0.672.971.411 — Vereinbarung vom 17. August 1993 zwischen der Schweiz und Schweden zur Ausführung der Artikel 10 und 11 des schwedisch-schweizerischen Abkommens vom 7. Mai 1965 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Inkrafttreten
01.10.1993
Rechtsgebiet
Vereinbarung vom 17. August 1993 zwischen der Schweiz und Schweden zur Ausführung der Artikel 10 und 11 des schwedisch-schweizerischen Abkommens vom 7. Mai 1965 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen