SR 0.672.944.11
In Kraft0.672.944.11 — Abkommen vom 8. November 1966 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Briefwechsel und Prot.)
Inkrafttreten
16.02.1968