SR 0.672.936.01
In Kraft0.672.936.01 — Abkommen vom 15. Juni 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Prot.)
Inkrafttreten
07.07.2011